Montag,28. April 2025
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Raubüberfall im Jahre 2008 – der Fall Penis

🇨🇭 Roland Zolliker

Durch eine im Frühjahr erfolgte Zeitungsmeldung über einen bewaffneten Raubüberfall im Bezirk Gäu des Kantons Solothurn wurde die SKF auf X. aufmerksam.

Zwei maskierte und bewaffnete Männer betraten an einem Montag den Coop-Pronto-Shop bei einem Einkaufszentrum. Unter Waffen Drohung forderten die vorerst Unbekannten den anwesenden Geschäftsführer auf, den Tresor zu öffnen. Danach entwendeten die Täter das vorhandene Bargeld im Betrag von einigen tausend Franken und flüchteten danach in unbekannte Richtung. Während der Anfahrt zum Tatort kreuzte eine Polizeipatrouille einen weissen Personenwagen der Marke Nissan Micra, dessen Lenker sich dann in rasanter Fahrweise einer Polizeikontrolle entziehen konnte. Die Verfolgung durch die Patrouille blieb erfolglos. Dem Lenker des Nissan Micra gelang die Flucht in Richtung B. Die anschliessenden intensiven Ermittlungen durch die Polizei führten noch am Abend des gleichen Tages zu einem Teilerfolg. Konnte sie doch vier der Tat verdächtige Männer in Haft nehmen. Ein Teil der Beute konnte sichergestellt werden.

Aufgrund des Artikels 54 «stellt der Zentralvorstand fest oder liegen begründete Hinweise vor, dass ein Dojo in seinen Reihen Personen hat, welche sich im kriminellen Umfeld bewegen, kann der Zentralvorstand diese Personen und/oder das Dojo aus der SKF ausschliessen» wurde X. aus der SKF ausgeschlossen.

Zwei Jahre später ging ein Schreiben um Wiederaufnahme ein mit der Begründung, dass dem damaligen Beschluss «Unwahrheiten zu Grunde gelegen» haben.

SKF: Sie haben um eine Wiederaufnahme Ihres Dojos in eine Sektion der SKF ersucht. Um auf Ihren Antrag eingehen zu können, bitten wir Sie um Zustellung eines Zentralstrafregisterauszuges und Leumundsbericht. Ohne diese beiden amtlichen Dokumente können wir Ihr Gesuch nicht behandeln.

Zusätzlich brachte die SKF in Erfahrung, dass X. mit seinem Dojo, als Untermieter, mit der Miete im Rückstand war. Die Sache mit dem Raubüberfall habe dazu geführt, dass das langjährige Mitverhältnis gekündigt wurde. X schulde dem Verein heute noch mehrere Tausend Franken, welche man aufgrund dessen Zahlungsunfähigkeit abschreiben musste. X sei nachweislich verhaftet und mehrere Tage in U-Haft gesetzt worden.

Am 29. März reichte X. dann einen blanken Strafregisterauszug ein und eine Bestätigung der Gemeinde, dass er handlungsfähig sei.

Die Abklärungen ergaben dann, dass X. verhaftet wurde, in U-Haft war und zu 9 Monate bedingt verurteilt wurde. Weil er das Urteil an das Obergericht weitergezogen hatte, war der Zentralstrafregisterauszug blank.

Um die Sache zu klären, erhielt X. ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

An seiner Sitzung hat sich der Zentralvorstand mit Ihrem Aufnahmegesuch befasst und folgenden Entscheid gefasst: Herr X., persönlich sowie das von ihm geführte Dojo, wird per sofort wieder in einen Landesverband aufgenommen, wenn folgende schriftliche Bestätigung vorliegt.

„Ich, X., bestätige ausdrücklich, dass 1) Ich nicht in den Raubüberfall vom Frühjahr 2008 auf den Coop-Pronto-Shop X. verwickelt war, 2) Ich nie in dieser Angelegenheit verhaftet wurde, 3) keine U-Haft Verfügung/Vollzug gegen mich erging, 4) ich in dieser Angelegenheit nie verurteilt wurde.

Da uns in dieser Angelegenheit gegensätzliche Aussagen vorliegen, haben wir uns auch mit der Staatsanwaltschaft S. in Verbindung gesetzt. Darauf wurden wir vom Obergericht informiert „das Obergericht erteilt Auskünfte an Dritte nur bei Vorlegung einer schriftlichen Erklärung des Betroffenen, wonach sich dieser ausdrücklich mit einer entsprechenden Informationserteilung einverstanden erklärt.“ Wir bitten Sie um Zustellung dieser Erklärung sowie der vorerwähnten Aussagen in den nächsten Tagen.

Daraufhin erhielt ein Vizepräsident im April 2010 das Schreiben BASTA.

Mi sono rotto i coglioni di tutte queste pagliacciate. Ma chi cazzo vi credete di essere per chiedermi tutto questo? Io la mia coscienza ce l’ hu PULITA. Übersetzung:

FERTIG.
Ich habe mir meine Eier/Hoden (Anmerkung: italienische Redensart / Gassensprache) kaputt gemacht von all diesen Hanswurststreichen. Was für einen Penis glaubt ihr zu sein, um mich dies alles zu fragen? Mein Gewissen ist sauber. Glaubt ihr ich habe für diesen kindischen Schwachsinn Zeit? NEIIIIN!! Ich brauche den SKF nicht.

Im April wurden die Mitglieder des Zentralvorstands sowie der Präsident eines Kantonalverbandes über die Reaktion von X informiert: Hier das etwas andere Antwortschreiben von Herr X. Wäre alles in Ordnung, wie er stets behauptet, hätte er problemlos die Anforderungen der SKF erfüllen können.

Im Übrigen gab sich X. in seinem «Bewerbungsschreiben» als aktiver J+S Leiter aus, was aber nachweislich nicht stimmte. Er war seit längerer Zeit sistiert. Zudem stellte sich heraus, dass er in seiner damaligen Mitgliedschaft in einem Jahr keine Lizenzmarken gelöst hat.

Das April Schreiben 2010 war das letzte Lebenszeichen von X. Sein Dojo wurde nie wieder in die SKF aufgenommen. Weitere Penis-Vergleiche blieben der SKF bis heute erspart.

Folge 1 aus dem Leben der SKF.