Montag,28. April 2025
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Mehr irritiert als inspiriert

🇨🇭 Roland Zolliker

In einer Stellungnahme führt ein Trainer einer Top-Athletin aus, das er stolz darauf sein, dass die WKF seine Athletin für zwei Welt-Turniere – auf Grund des World Ranking – selektionierte. Foto: Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz.

Anmerkung: Hier zählen die Ranking-Punkte, die Athletin ist die WKF Nr. 4, Netzwerke können keinen Einfluss nehmen. Keine Abhängigkeit von Personen.

Im Weiteren ist er stolz, dass X. – in den höchsten Nachwuchskategorien der WKF – bis heute die erfolgreichste Athletin der SKF ist.

Die Athletin, ausgetreten aus einer Sektion, entwickelte sich auch nach Austritt prächtig weiter und erzielte 2023 herausragende Resultate für die Schweiz. Zudem beendete sie das Jahr 2023 als bestklassierte Schweizerin im höchsten Ranking der WKF, in welchem sie seit 2020 die Nr. 1 der Schweiz ist. National gewann sie in den letzten 10 Jahren jedes Jahr einen Schweizermeistertitel (U14 bis Elite). Sie ist bis heute die einzige Athletin, die in allen Alterskategorien gewann.

Nach der Einleitung kam der Trainer auf das «Angebot» zur Wiederintegration seiner Athletin zu sprechen und stellte klar, dass nicht X. sich aus dem Kaderbetrieb «verabschiedet» hatte, sondern dies von höchster Stelle angeordnet wurde. Zu der «Offerte» führte er aus, dass er die beigefügten Unterlagen (Jahresplanung, Reporting) als positiv erachte, wenn sie denn für alle Kadermitglieder, und nicht nur seine Athletin, gelten würden.

Einiges sei so, anlässlich eines Zoom-Meetings, so besprochen worden, einiges sei jedoch nach dem Gespräch hinzugefügt worden. Unter anderem auch nicht enthalten in der Aktennotiz des Gesamtverantwortlichen. Dies könne nicht als vertrauensbildend eingestuft werden. Auch nicht die kurze Frist zur Eingabe der Planung. Seine Athletin sollte sich voll auf das kommende Welt-Turnier konzentrieren können.

Dass der Trainer der Ansicht ist, dass seine Athletin als «Täterin» angesehen wird, ist – wenn man den Wortlaut der Vereinbarung, und den darin enthaltenen Sanktionsandrohungen (falls dies und jenes nicht gemacht wird: a-Nicht-Berücksichtigung für die U21 Europameisterschaften), b-Ausschluss aus dem Nationalkader für mindestens 1 Jahr) – nachvollziehbar. Anmerkung: Für die Athletin ist 2024 das letzte Jahr in der Alterskategorie U21. Mit ihren sportlichen Leistungen 2023 hat sie Selektionskriterien für die Europameisterschaften (9.-11. Februar 2024) mehr als erfüllt. Auch für die Nominierung für die U21 WM vom 9.-11.Oktober 2024, Venedig, ist sie in der Pole-Position. Die Androhungen sprengen jede Verhältnismässigkeit und wurden mit dem einzigen Ziel kommuniziert um die Athletin weiterhin zu zermürben.

Die Formulierung «sie ist zum Schutz aller Betroffenen dispensiert» kann durchaus so verstanden werden, dass X. «die Böse» und alle anderen Beteiligten an den Selektionsentscheidungen «die Guten», sind, diejenigen die alles korrekt gemacht haben. Nach einem Zeitungsartikel wurden die Nachgenannten prompt auch in «Schutz» genommen. Oder ist es etwa so verstehen, dass die Dispensierung doch zu Gunsten von X. getroffen wurde, um diese vor anderen Personen zu schützen?

Ein einvernehmliches Vorgehen würde einen Verhaltenscodex für alle enthalten. In diesem Fall werden nur X. Auflagen gemacht, alle anderen bleiben aussen vor.

Nun, unter normalen Umständen würde eine im Athletenvertrag vorgesehene Lösung helfen, in dem sich eine betroffene Person entweder an die Athletenvertreterin oder den Bereichschef wenden kann. In diesem Fall aber nicht praktikabel, müsste sich doch X. an ihre direkte Konkurrentin, die zu ihren Lasten damals selektioniert wurde, wenden die als Athletenvertreterin fungiert. Nach dem Ethik-Statut ist diese jedoch als befangen einzustufen. Auch kann durchaus an ihrer Unparteilichkeit gezweifelt werden. Wieso sollte sie ihrer härtesten Konkurrentin helfen? Die Person, deren Vater damals aus dem gemeinsamen Dojo wegging und ein eigenes Dojo gründete?

Somit käme nur noch der Bereichschef in Frage. Da dieser aber der Lebenspartner der Athletenvertreterin ist und massgeblich an der Nicht-Selektion von X. beteiligt war wohl keine Lösung. Im System könnte sich noch eine andere Athletenvertreterin «anbieten». Auch diese kann nicht als unbefangen eingestuft werden. Sie ist die ehemalige Freundin des Bereichschef. Mehr «Verbandelung» geht nicht. Das Synonym für verbandeln ist «kuppeln». Das ist ein Nomen nicht weit entfernt. Seit dem 1. Januar 2022 ist das Ethik-Statut des Schweizer Sports für alle bindend. Hier wird klar formuliert: Befangene Personen müssen, bei der Vorbereitung und Entscheidungsfindung, in den Ausstand treten.

Der Verband unterstellt sich dem Ethik-Statut des Schweizer Sports. Das Ethik-Statut ist für den Verband selbst, seine Mitarbeitenden, Gremien-Mitglieder, Mitglieder, Unterorganisationen, Dojos sowie für deren jeweiligen Organe, Mitglieder, Mitarbeitenden, Athleten, Coaches, Betreuer, Ärzte und Funktionäre verbindlich.

Die Unbefangenheit, die Neutralität, ist im „Fall X.“ klar nicht erfüllt. Es wird weiterhin die Hierarchie ausgenützt, um maximalen Druck auszuüben. Alles, so ist zu konstatieren, was seit mehr einem Jahr gegen X, offen, verdeckt unternommen wird, ist nicht mehr im normalen Konfliktbereich. In einem Post wird ihr sogar Gewalt angedroht, in anderen Social Medien wird sie angegriffen. Konzentrierte Aktionen, um diese Athletin aus dem Nationalkader zu drängen, um „angepassten“ Athletinnen den Weg frei zu machen. Personen, die Medien Auskunft geben wird vom Vorort mit massiven Massnahmen gedroht.

Moniert wird, dass das angeforderte Reporting mit Aussagen zur körperlichen und mentaler Verfassung, Angaben zu technischem, physischem, mentalem Training, Regeneration so viele persönliche und vertrauliche Angaben enthält, dass diese nicht dem Lebenspartner der direkten Konkurrentin zugestellt werden können. Hier gibt es keine Vertrauensbasis mehr. So wurden die Unterlagen dem direkten Vorgesetzten zu gestellt mit der Bitte, diese an eine neutrale, unbefangene Person (Anmerkung: Die Athletin wurde an den letzten Turnieren von einem Kumite-Nationaltrainer gecoacht, welcher über die höchste WKF-Coachlizenz verfügt). zuzustellen. Zudem werde die Vereinbarung, falls modifiziert, umgehend visiert. Das der Trainer zudem bei allen Personen, welche das Reporting erhalten, auf eine unterschriebene Vertraulichkeitserklärung besteht, ist nachvollziehbar.

Letztendlich geht in diesem „Fall“ wann, wie und mit wessen Support in eine konstruktive Zukunft gegangen werden kann. Jedoch: Veränderung ist immer eine Frage der Zeit.

Dieser Fall ist noch lange nicht abgeschlossen. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt darüber berichten und dann auch einmal den Leistungsausweis der direkten Konkurrentinnen an Welt- und Europameisterschaften sowie K1 Turniere unter die Lupe nehmen und entsprechende Fragen stellen.

Update 1: In einem Schreiben äusserte sich  der Hauptverantwortliche wie folgt: „Wir sind unsererseits bereit, gewisse Anpassungen vorzunehmen. An dieser Stelle möchte ich klarstellen, dass keine Entscheidung oder Handlung von unserer Seite aus einer rassistischen Motivation heraus entstanden ist. Ich stelle mich gegen jede Form der Diskriminierung. Es geht auch nicht um eine Kategorisierung zwischen „Bösen“ und „Guten“.

Update 2: Am WKF K1 Series A führte der aus der Schweiz stammenden WKF Supervisor aus, dass bei der EM-Elite Selektion alles korrekt verlaufen sei. Diese Meinung kann, von seinem Blickwinkel aus, vertreten werden.

Update 3: Per 31. Dezember 2023 herrscht in dieser Angelegenheit von offizieller Seite Funkstille.

Update 4: Nach Intervention des ehemaligen Vizepräsident Leistungssport wurde der Text „modifiziert“. So konnte in der zweiten Märzwoche 2024 eine Unterzeichnung stattfinden. Nach wie vor keine schriftliche Regelung besteht bei den beiden Sportlern des Mastery-Projekts.